Als Atemschutzgeräteträger (AGT) bezeichnet man Personen, die in der Lage sind sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig ein Atemschutzgerät zu tragen.
Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können.
Diese Bedingungen sind notwendig, wenn Feuerwehrangehörige im Einsatz mit Atemschutzgeräten arbeiten möchten.
Üblicherweise gehen Atemschutzgeräteträger nur truppweise zu zweit oder zu dritt vor, so dass einer den anderen unterstützen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In
Ausnahmefällen, wie etwa engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Bei Brandeinsätzen ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen
Sicherheitstrupps für jeden Trupp vorgeschrieben. Zusätzlich dazu wird bei einer zentralen Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen der Einsatzbeginn, der Einsatzweg, das Einsatzziel sowie
der Druckluftstand dokumentiert.
Der Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern, sowie den Leistungstest erfolgreich absolviert und ist berechtigt unter Umluft unabhängigen Atemschutz sowie in
Chemikalienschutzanzügen (CSA nach separatem Lehrgang) im Einsatz vorzugehen. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen