Zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G26.3-'Arbeiten unter schwerem Atemschutz' nötig.
Diese ist für 3 Jahre, bei über 50-jährigen nur 1 Jahr, gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum
Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Sie setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Thorax-Röntgen (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72
Monate).
Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Atemschutzgeräteträger jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Diese besteht aus einer Atemschutzübungsstrecke und mehreren Arbeitsgeräten. Insgesamt
müssen während der Übung 80 kJ, bei über 50-jährigen Personen 60 kJ Arbeit erbracht werden. Beispielsweise könnte diese Leistung folgendermaßen erbracht werden: 50 m Atemschutzübungsstrecke, 12 m
Endlosleiter, 3 min Trimmradfahren, 300 m Laufband, sowie 14 Züge à 25 kg auf 2 m mittels Hammer. Dabei müssen alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter
umluftunabhängigem Atemschutz durchgeführt werden.
Zudem sollte pro Jahr eine Einsatzübung in der Praxis erbracht werden. Diese kann ein realer Einsatz oder eine dementsprechende Übung sein.
Wird eine der o.g. Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit und stellt im Einsatzfall eine Gefahr für sich und andere dar. Die Einsatzfähigkeit kann
auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich sein.
Da der Einsatz als Atemschutzgeräteträger eine enorme körperliche Belastung darstellt, sind alle AGT's gehalten, sich entsprechend fit zu halten.