Die Technische Hilfeleistung (Abkürzung: TH oder auch THL) bezeichnet einen Aufgabenbereich von Hilfsorganisationen (wie Feuerwehr, THW usw). Darunter fallen all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken.
Im „Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ der ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz werden mit dem Begriff „Technische Hilfeleistung“ alle Tätigkeiten zusammengefasst, die durch Explosionen, Unfälle, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse für Menschenleben und Sachwerte entstehen.
Dieser Begriff gilt dementsprechend für Einsätze, bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden müssen. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.
Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben.
Beispiele für diese Einsatzkategorie:
In Deutschland sind die Feuerwehrdienstvorschriften 1 und 3 („Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“) die Grundlage für die Technische Hilfeleistung. Hierzu rückt die Feuerwehreinheit mit einem Fahrzeug aus, das die entsprechende technische Beladung für die Aufgabe besitzt. Die speziell für diesen Tätigkeitsbereich vorgehalten Sonderfahrzeuge sind die Rüstwagen (RW), die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) und die Vorausrüstwagen.