Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Witzenhausen,
das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) stellt die Rechtsgrundlagen für die Organisation und die örtliche Umsetzung des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes im Land Hessen dar.
Somit auch für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Witzenhausen.
Die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehren stehen dafür ehrenamtlich an 365 Tagen im Jahr und „rund um die Uhr“
an 24 Stunden zur Verfügung.
Auch Sie können durch Ihr persönliches Verhalten einen entscheidenden Beitrag zum (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall leisten.
Hier erfahren Sie genaueres zu den Themen
Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Berichte in Ruhe durch. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Ihre
Freiwillige Feuerwehr Witzenhausen